Alltagstauglich

Die Gestaltung

Für jede Lage der
beste Tarif

Das richtige Konzept bei der Altersvorsorge ist der Schlüssel, um das Risiko der Altersarmut wirksam zu minimieren. Als Arbeitgeber bieten Sie Ihren Beschäftigten mit der Entgeltumwandlung im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung über die Versorgungskasse einen einfachen Weg, die Versorgungslücke deutlich zu verringern.

Als regulierte Pensionskasse bietet die Versorgungskasse Deutscher Unternehmen VVaG Ihnen und Ihren Mitarbeitern eine betriebliche Altersversorgung in Form von Rentenversicherungen.

Bei der Gestaltung Ihres Versorgungswerks über unsere Pensionskasse unterstützen wir Sie gerne mit unserer langjährigen Erfahrung. Dabei definieren Sie als Arbeitgeber die Vorgaben, das heißt welcher Personenkreis begünstigt werden soll, wie hoch die Beiträge sind und vieles mehr.

Sie können zwischen festen Beiträgen, nach Dienstzeit gestaffelten Beiträgen oder gehaltsabhängigen Beiträgen wählen. Ebenso kann sich die Beitragszahlung bei Bedarf auch nur auf die Entgeltumwandlungen Ihrer Beschäftigten beschränken.

Individuell zusammenstellen

Durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) hat der Gesetzgeber im Jahr 2018 die Rahmenbedingungen für die betriebliche Altersversorgung verbessert. Sie und Ihre Mitarbeiter haben die Wahl, welche Förderung(en) Sie in Anspruch nehmen möchten:

  • die kostengünstige Pensionskassenförderung (§ 3 Nr. 63 EStG) oder
  • die Riester-Förderung (§ 10 a / Abschnitt XI EStG)

Dabei entscheidet jeder Versicherte ganz individuell nach seinen persönlichen Verhältnissen (Familienstand, Jahreseinkommen, zulagenberechtigte Kinder etc.), welche steuerliche Förderung er in seiner betrieblichen Altersvorsorge berücksichtigen möchte. Weitere Informationen hierzu finden Sie im Bereich „Staatliche Förderungen“.

Für die durch den Arbeitnehmer definierte Entgeltumwandlung gilt: Die Höhe sowie die gewünschte steuerliche Behandlung können jährlich neu bestimmt werden. Dies ermöglicht den Arbeitnehmern eine hohe Flexibilität, die beispielsweise Lebensversicherungsunternehmen aufgrund der langen Vertragslaufzeiten im Regelfall nicht gewährleisten können.

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